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Solarspitzengesetz 2025: Neue Regeln für PV-Anlagen – Smart Meter, Einspeisebegrenzung & Co.

Seit dem 25. Februar 2025 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Rahmen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen. Mit der EnWG-Novelle – häufig als „Solarspitzengesetz“ bezeichnet – wurden zentrale technische Vorgaben für neue Anlagen eingeführt, die bereits heute für viele Bauherren spürbare Auswirkungen haben. Wer aktuell eine PV-Anlage plant oder vor Kurzem in Betrieb genommen hat, sollte die neuen Anforderungen unbedingt kennen – um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden und langfristig auf der sicheren Seite zu stehen.

Warum wurde das Gesetz eingeführt?

Mit dem rasanten Zubau an Photovoltaik steigt auch die Belastung der Stromnetze – insbesondere durch sogenannte Einspeisespitzen an sonnigen Tagen. Das Ziel der Gesetzesänderung: Die Netze stabilisieren, Steuerbarkeit schaffen und PV-Strom effizienter integrieren. Möglich wird das nur mit neuen technischen Anforderungen – insbesondere für Anlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurden.

Was gilt seit Februar 2025?

1. Einspeisebegrenzung auf 60 % ohne Steuertechnik

Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 ans Netz gegangen sind, dürfen nur dann 100 % ihrer Leistung einspeisen, wenn sie steuerbar sind – das heißt:

  • ein intelligentes Messsystem (Smart Meter)

  • und eine Steuerbox (CLS-Schnittstelle) installiert haben.

Fehlen diese Komponenten, darf nur 60 % der installierten Leistung ins Netz eingespeist werden.

2. Smart Meter und Steuerbox sind Pflicht

Alle neuen Anlagen ab 25.02.2025 müssen technisch so ausgestattet sein, dass Netzbetreiber sie bei Bedarf steuern können. Die Basis dafür sind:

  • ein zertifiziertes Smart Meter Gateway,

  • und ein CLS-Modul, das eine netzdienliche Steuerung ermöglicht.

3. Keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenpreisen

Sinkt der Börsenstrompreis unter 0 Cent/kWh, erhalten neue PV-Anlagen keine Einspeisevergütung für diesen Zeitraum. Eine Nachvergütung ist am Ende der EEG-Förderzeit zwar vorgesehen – kurzfristig fehlen aber die Einnahmen.

Technische Auswirkungen im Überblick

Maßnahme

Seit wann gültigAuswirkungen ohne Umsetzung
Smart Meter + Steuerbox25.02.2025Einspeisebegrenzung auf 60 %
Fernsteuerbarkeit der Anlage25.02.2025Kein Zugriff auf netzdienliche Steuerung
Reaktion auf negative Börsenpreise25.02.2025Keine Vergütung in Negativpreis-Phasen
Direktvermarktung & Speicherweiterhin freiwilligFlexibilitätschancen nur bei aktiver Technik

Was bedeutet das für neue Betreiber?

Wer seine Anlage im Frühjahr oder Sommer 2025 neu installiert (hat), muss diese Regelungen bereits erfüllen – oder ist bereits von ihnen betroffen. In vielen Fällen bedeutet das:

  • technische Nachrüstung (z. B. Smart Meter Gateway nachträglich)

  • Ertragseinbußen, wenn Einspeisung auf 60 % gedrosselt wird

  • weniger Planbarkeit, da Vergütungsanteile bei negativen Preisen ausfallen können

Gleichzeitig eröffnen sich durch intelligente Steuerung auch neue Möglichkeiten:

  • dynamische Stromtarife,

  • Eigenverbrauchsoptimierung mit Speicher,

  • und perspektivisch Vermarktung von Flexibilitäten am Strommarkt.

Was gilt für bestehende Anlagen?

PV-Anlagen, die vor dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurden, sind nicht betroffen – weder von der Einspeisebegrenzung noch von den neuen Vergütungsregeln. Für sie gilt weiterhin:

  • Einspeisung zu 100 %

  • Volle Einspeisevergütung – auch bei negativen Börsenpreisen

  • Keine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit

Langfristig ist jedoch zu erwarten, dass auch Bestandsanlagen mittelfristig technisch nachrüsten müssen – insbesondere im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts, der bis Ende der 2020er-Jahre abgeschlossen sein soll.

Fazit: Wer jetzt baut, muss technisch sauber planen

Das Solarspitzengesetz gilt bereits – und es betrifft jeden, der seit Februar 2025 eine neue Anlage ans Netz bringt. Wer heute noch ohne Smart Meter oder Steuerbox plant, riskiert nicht nur eine geringere Einspeisung, sondern auch reale Einnahmeverluste.

Unser Tipp:
Setzen Sie konsequent auf moderne Steuertechnik
Planen Sie Speicher und Eigenverbrauch mit ein
Nutzen Sie Förderungen und Marktmodelle mit Flexibilität

So bleibt Ihre Anlage wirtschaftlich – und langfristig zukunftssicher.

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