PV-Zubau 2025 stockt – was steckt dahinter? Die aktuellen Zubauzahlen der Bundesnetzagentur für März 2025 lagen bei nur 787 MWp. Das ist der …
Photovoltaikanlagen gelten als zukunftssicher, umweltfreundlich und langfristig wirtschaftlich – doch der Weg zur fertigen Anlage ist in Deutschland oft lang. Vor allem die Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren galten bislang als bürokratische Hürde. Immer wieder berichten Betroffene von monatelangen Verzögerungen, unklaren Zuständigkeiten und fehlender Transparenz. Die Folge: verunsicherte Kunden, ausgebremste Projekte – und ein Rückstau bei der Energiewende.
Mit der neuen Umsetzung der EU-Richtlinie RED III (Renewable Energy Directive) in deutsches Recht soll sich das jetzt ändern. Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat der Gesetzesnovelle zugestimmt. Was genau sich ändert – und was das für dich als Bauherr, Betreiber oder Installateur bedeutet – erklären wir in diesem Artikel.
Die Richtlinie RED III ist Teil des europäischen Klimapakets „Fit for 55“ und wurde 2023 auf EU-Ebene beschlossen. Sie legt fest, dass bis 2030 mindestens 42,5 % des Bruttoenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen sollen. Im Fokus steht nicht nur der Zubau von Wind und Solar, sondern auch der Abbau von Verfahrenshemmnissen – also alles, was Projekte bisher verzögert oder verhindert hat.
Die Bundesrepublik setzt diese Richtlinie nun mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um. Der zentrale Begriff dabei: Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien.
Beschleunigungsgebiete sind räumlich ausgewiesene Flächen, auf denen Solar-, Wind- oder Speicherprojekte künftig vereinfacht und beschleunigt genehmigt werden können. Die Idee: Behörden sollen innerhalb dieser Zonen deutlich schneller prüfen – und Projektentwickler bekommen mehr Planungssicherheit.
Konkret bedeutet das:
Genehmigungen müssen innerhalb von 6 Monaten erteilt oder abgelehnt werden (in Ausnahmefällen 12 Monate).
Für die Umweltverträglichkeitsprüfung gelten vereinfachte Regelungen.
Es gibt eine digitale Plattform, auf der die Verfahren gebündelt werden.
Länder und Kommunen können Beschleunigungsgebiete selbst definieren.
Ziel ist, dass diese Gebiete den Standard statt Ausnahme darstellen – etwa durch die Integration in Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
Auch wenn der Begriff „Beschleunigungsgebiet“ zunächst nach Großprojekten klingt – das neue Gesetz betrifft alle Projektgrößen, also auch klassische Dachanlagen. Für viele Projekte wird es künftig:
schnellere Netzanschlüsse geben
klare Fristen für Netzbetreiber geben (z. B. 1 Monat für Stellungnahmen)
weniger Raum für bürokratische Verzögerung
bessere rechtliche Handhabe bei ausbleibenden Reaktionen
Dazu kommt: In vielen Bundesländern werden derzeit aktiv Flächen vorbereitet, um sie als PV-freundlich auszuweisen. Das betrifft nicht nur Gewerbeflächen, sondern auch Konversionsflächen, versiegelte Flächen oder landwirtschaftliche Randbereiche.
Auch für kleine PV-Projekte auf Ein- oder Zweifamilienhäusern kann das Gesetz Entlastung bringen – allerdings nicht sofort überall. Denn:
Die neuen Fristen gelten ab Inkrafttreten – voraussichtlich Herbst 2025.
Die Beschleunigungsgebiete müssen erst von Ländern und Kommunen festgelegt werden.
Bestehende Verfahren profitieren nicht rückwirkend.
Trotzdem: Wer jetzt eine Anlage plant oder in Verhandlung steht, profitiert mittelfristig. Netzbetreiber können sich künftig nicht mehr endlos Zeit lassen, Genehmigungen oder Netzanschlüsse zu verzögern.
Außerdem könnten Planer, Installateure und Anbieter künftig transparenter sagen: „In deinem Gebiet gibt es klar geregelte Bedingungen – das dauert jetzt nur noch 6 Wochen statt 6 Monate.“
Ja – denn einige Details bleiben vage. So kritisieren Umweltverbände, dass vereinfachte Prüfverfahren zulasten von Natur- und Artenschutz gehen könnten. Auch aus kommunaler Sicht gibt es Unsicherheiten: Welche Flächen gelten? Wie erfolgt die Abgrenzung? Wer haftet bei Fehlern?
Für Betreiber wiederum bleibt offen, wie sich das Gesetz konkret im Alltag auswirkt. Ohne digitale Infrastruktur und klare Standards droht ein „Flickenteppich“: In einer Region läuft alles schnell und digital – im Nachbarlandkreis herrscht weiter Papierkrieg.
Zudem: Für Dachanlagen auf Bestandsgebäuden gibt es ohnehin meist keine aufwendigen Genehmigungsverfahren. Hier bringt das Gesetz vor allem Verbesserungen beim Netzanschluss und bei öffentlichen Förderprojekten (z. B. Mieterstrom).
Die EnWG-Novelle und die Umsetzung von RED III sind ein starkes Signal der Politik: Solar, Wind und Speicher sollen schneller ans Netz – und bürokratische Hürden fallen.
Für dich als Hausbesitzer, Investor oder Planer bedeutet das:
Mehr Planbarkeit, weil Fristen künftig gesetzlich geregelt sind
Weniger Verzögerung, vor allem bei Netzanschluss und Abstimmung mit Behörden
Klare Rahmenbedingungen, sobald deine Region ein Beschleunigungsgebiet wird
Doch: Die Wirkung entfaltet sich nicht über Nacht. Bis alle Bundesländer entsprechende Flächen definieren, digitale Verfahren umsetzen und sich die Praxis etabliert hat, werden Monate vergehen.
Unser Tipp: Wenn du gerade planst oder auf Freigaben wartest, frage bei deiner Kommune oder deinem Installateur gezielt nach dem Stand der „Beschleunigungsgebiete“ – und nutze diese Information als strategischen Vorteil.
Solarserver.de: Bundesrat mit Gesetz zu RED III für schnellere Genehmigung bei Erneuerbaren
EnWG-Novelle 2025, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
EU-Kommission: RED III Richtlinientext (2023)
Stellungnahme BDEW & VKU zur Umsetzung in Deutschland
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